Die Stadt will bei Schülern sparen
- der Barzuschuss für die Freie Georgenschule fehlt im Doppelhaushalt

Die Eltern und Lehrer der Freien Georgenschule sind angesichts des Entwurfs für den kommenden Doppelhaushalt der Stadt Reutlingen äußerst besorgt. Der nach schwierigen Verhandlungen im vergangenen Frühjahr noch verbliebene Zuschuss von 42.000 Euro für die Georgenschule wurde im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr nicht berücksichtigt. Daher hat die Schule aktuell einen Antrag auf Zuschuss von 40.000 Euro gestellt.

Die Begründungen für die geplante Streichung können vom Vorstand des Trägervereins nicht nachvollzogen werden. Im vergangenen Jahr war es die Finanz- und Wirtschaftskrise, die den kommunalen Haushalt durcheinander brachte und die Stadtspitze zur Einsparung bei den Schülern zwang. (Wie inzwischen aus der Stadtverwaltung zu hören ist, waren die Auswirkungen der Krise für den Nachtragshaushalt zum Glück gar nicht so dramatisch wie befürchtet.)
Heute beruft man sich in der Hauptsache auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg bei der Schulfinanzierung und verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim vom Sommer 2010, wonach das Geld für die Waldorfschule bald ausreichend fließen wird.

Die Fakten liegen leider anders: das Land hat sofort Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beantragt. Somit sind weitere drei bis fünf Jahre vorprogrammiert, bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. In der Zwischenzeit zahlt das Land nach wie vor nur einen Teil der zugesagten 80% der Schulbetriebskosten. Dies hat zur Folge, dass der Schule jährlich rund 200.000 Euro fehlen. Und ob Nachzahlungen aufgrund des VGH-Urteils bei der Schule ankommen, bleibt abzuwarten.

Der Vorstand appelliert an die Politiker in der Stadt, das Engagement von Eltern und Lehrern der Freien Georgenschule für Bildung und Erziehung weiterhin mit einer finanziellen Zuweisung zu unterstützen und damit auch einen Teil der Reutlinger Schullandschaft zu erhalten. Mit ihnen hoffen 500 Schüler auf eine positive Behandlung des Zuschussantrags.

04.02.2011
Robert  Manger
Tel. 07121 / 9279-23     

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